Hinweis zur Teilnahmeberechtigung: Die Berechtigung wird beim Onboarding anhand von Wohnsitz, anwendbarem Recht, Sanktionskontrollen und der aktuellen Jurisdiktionsrichtlinie von Bayocean bestimmt. Das Fehlen auf einer Verbotsliste garantiert keine Kontoberechtigung.
MärkteMarktübersichtForexEdelmetalleGlobale IndizesEnergie
HandelTrading-ÜbersichtKontotypenHandelsbedingungenAusführung & LiquiditätEin- und AuszahlungenMetaTrader 5
InstitutionellInstitutionellPartner & IB
EinblickeMarktatlasMarktanalyseWirtschaftskalender
UnternehmenÜber unsVertrauen & TransparenzRechtlichesJurisdiktionenUnterstützungBeschwerden
Anmelden
Rechtsraum und Berechtigung

Eingeschränkte Jurisdiktionen.

Bayocean betrachtet die Gründung in St. Lucia nicht als Erlaubnis, gehebelte FX-/CFD-Dienstleistungen in jedem Land zu vermarkten oder anzubieten. Die Kundenberechtigung wird anhand von Jurisdiktion, KYC/AML, Sanktionen und lokalem Recht geprüft.

Die Berechtigung ist an Bedingungen geknüpft.Diese Seite spiegelt die konservative Jurisdiktionsrichtlinie von Bayocean wider. Sie stellt nicht fest, dass Dienstleistungen in jedem nicht ausdrücklich verbotenen Land rechtlich verfügbar sind.

Dreistufiges Kontrollmodell

Das Rahmenwerk unterscheidet Standorte, die Bayocean als verboten behandelt, Standorte, die vor aktivem Marketing/Onboarding eine besondere rechtliche Genehmigung erfordern, und alle anderen Standorte, die weiterhin den normalen Berechtigungs- und Compliance-Kontrollen unterliegen.

Stufe 1 — VerbotenVereinigte Staaten und US-Territorien; Kanada; Iran; Nordkorea; Kuba; Syrien; Sudan; Südsudan; Russland; Weißrussland; Afghanistan; Myanmar; Libyen; Somalia; Jemen; sanktionierte oder als Terrorismus eingestufte Personen/Organisationen; und in jedem Land, in dem die Rechtsberatung die Dienstleistung bestimmt, darf diese nicht rechtmäßig angeboten werden.
Stufe 2 — Rechtliche PrüfungEU/EWR; Vereinigtes Königreich; Australien; Neuseeland; Japan; Singapur; Hongkong; Israel; Schweiz; Vereinigte Arabische Emirate; FATF-Gerichtsbarkeiten mit hohem Risiko oder erhöhter Überwachung; und an anderen Standorten, an denen lokale Lizenz-/Marketingvorschriften eine besondere Überprüfung erfordern.
Stufe 3 — BedingtAndere Standorte sind nicht automatisch freigegeben. Die Berechtigung bleibt von KYC/AML, Sanktionen, Wohnsitz, Produktberechtigung, Risikokontrollen und anwendbarem lokalem Recht abhängig.
Anwendung der Kontrollen

Der Zugriff auf die Website bedeutet keine Kontoberechtigung.

Der Zugriff auf die öffentliche Website von Bayocean bedeutet nicht, dass eine Person berechtigt ist, ein Live-Konto zu eröffnen oder zu führen.

RegistrierungDie Informationen zum Land/Wohnsitz werden vor oder während des Onboardings überprüft.
KYC / AMLIdentität, Sanktionen, PEP und andere Risikokontrollen können sich auf die Berechtigung auswirken.
MarketingAktives Marketing kann auch dann eingeschränkt sein, wenn ein passiver Website-Zugriff technisch möglich ist.
ÄnderungenBayocean kann seine Zuständigkeitskontrollen aktualisieren, wenn sich Gesetze, Sanktionen, Risikobereitschaft oder Servicefähigkeit ändern.

Wichtiger Hinweis

Diese Richtlinie ist als konservative Betriebskontrolle konzipiert und ersetzt keine länderspezifische Rechtsberatung. Eine nicht in Stufe 1 genannte Gerichtsbarkeit wird nicht als gesetzlich genehmigt dargestellt. Die endgültige Eignung für einen positiven Markt sollte durch die Rechts- und Compliance-Prüfung von Bayocean gestützt werden.

RechtlichesKundenportal