Eingeschränkte Jurisdiktionen.
Bayocean betrachtet die Gründung in St. Lucia nicht als Erlaubnis, gehebelte FX-/CFD-Dienstleistungen in jedem Land zu vermarkten oder anzubieten. Die Kundenberechtigung wird anhand von Jurisdiktion, KYC/AML, Sanktionen und lokalem Recht geprüft.
Dreistufiges Kontrollmodell
Das Rahmenwerk unterscheidet Standorte, die Bayocean als verboten behandelt, Standorte, die vor aktivem Marketing/Onboarding eine besondere rechtliche Genehmigung erfordern, und alle anderen Standorte, die weiterhin den normalen Berechtigungs- und Compliance-Kontrollen unterliegen.
Der Zugriff auf die Website bedeutet keine Kontoberechtigung.
Der Zugriff auf die öffentliche Website von Bayocean bedeutet nicht, dass eine Person berechtigt ist, ein Live-Konto zu eröffnen oder zu führen.
Wichtiger Hinweis
Diese Richtlinie ist als konservative Betriebskontrolle konzipiert und ersetzt keine länderspezifische Rechtsberatung. Eine nicht in Stufe 1 genannte Gerichtsbarkeit wird nicht als gesetzlich genehmigt dargestellt. Die endgültige Eignung für einen positiven Markt sollte durch die Rechts- und Compliance-Prüfung von Bayocean gestützt werden.